Offenbar ist es so, dass Facebook Seiten und Gruppen eine Datenschutzerklärung benötigen.

Ich zitiere aus dem aktuelle Newsletter von https://www.it-recht-kanzlei.de/

Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage/Gruppe für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird.

Vielmehr muss auf für jede Facebook-Fanpage/Gruppe künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers vorgehalten werden.

Zwar bezieht sich das Urteil des EuGH lediglich auf Facebook. Allerdings sind die darin getroffenen Feststellungen auch auf andere Plattformen wie etwa Instagram übertragbar. Wir haben dies zum Anlass genommen, sowohl für Facebook als auch für Instagram jeweils eine spezielle Datenschutzerklärung zu entwickeln, die die vom EuGH getroffenen Feststellungen berücksichtigen und von gewerblichen Nutzern dieser Plattformen genutzt werden können.

Bei der IT Rechts Kanzlei handelt es sich um einen Online Dienst, der rechtsichere Texte (AGBs, Datenschutz etc) zur Verfügung stellt und kontinuierlich aktuell hält. Zielgruppe sind Webseiten uns Shop Betreiber. An dieser Stelle möchte ich eine ausdrückliche Empfehlung ausprechen. Wir selbst nutzen die Texte der https://www.it-recht-kanzlei.de/ im Abo.