wir glauben nein. Wir schliessen uns der Meinung der uns betreuendem IT Rechts Kanzlei an, die schreibt:
Am 25.05.2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „DSGVO“) wirksam.
Viele befürchten, dass ab diesem Tag das große Abmahnen beginnen wird.
Wir wissen: Es lastet derzeit ein erheblicher Druck auf allen Gewerbetreibenden.
Lassen Sie sich von der allgemeinen Panikmache (und auch der vielen Falschmeldungen in Bezug auf die DSGVO) nicht verunsichern!
Entwarnung: Abmahnungen am Anfang eher unwahrscheinlich:
Wir halten es für eher unwahrscheinlich, dass in den kommenden Wochen nun massenhaft Gewerbetreibende aufgrund der DSGVO abgemahnt werden. Die DSGVO ist schließlich auch für die Abmahner ein komplett neues Terrain. Man wird vermutlich hier und da einzelne Abmahnungen aussprechen und erst die Spruchpraxis der Gerichte abwarten.
Erst wenn die Gerichte die ersten Abmahnungen „durchgewunken haben“ ist damit zu rechnen, dass auch die „Massenabmahner“ auf den DSGVO-Zug aufspringen werden.
Quelle: www.it-recht-kanzlei.de
Lesen Sie auch unsere allgemeinen Hinweise: https://www.ronet.de/2018/05/16/dsgvo-und-andere-gemeinheiten/
Peter Tscherwenka
Geschäftsführer roNet
peter@ronet.de
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